Grundflächenzahl (GRZ):
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks für die Bebauung genutzt werden darf. Sie wird in Form eines Verhältnisses angegeben, wobei der Zähler die bebaute Fläche und der Nenner die Grundstücksfläche ist. Zum Beispiel steht eine GRZ von 0,4 dafür, dass auf 40% der Grundstücksfläche Gebäude errichtet werden dürfen.
Geschossflächenzahl (GFZ):
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel bebaute Fläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt ist. Sie berücksichtigt nicht nur die Grundfläche, sondern auch die vertikale Ausdehnung des Gebäudes. Eine GFZ von 1,0 bedeutet beispielsweise, dass die Summe der Geschossflächen auf dem Grundstück die gesamte Grundstücksfläche erreichen darf.
Anwendung und Bedeutung:
- Bebauungsplan: GRZ und GFZ sind oft im Bebauungsplan festgelegt und dienen zur Festlegung der maximalen Bebauungsdichte und Gebäudehöhe.
- Bauliche Nutzung: Diese Kennzahlen beeinflussen, wie groß und hoch Gebäude auf einem Grundstück sein dürfen.
- Flächeneffizienz: GRZ und GFZ tragen zur effizienten Nutzung von Bauland bei, indem sie sicherstellen, dass Bauvorhaben angemessen dimensioniert sind.
- Städtebauliche Kontrolle: Die Vorgabe von GRZ und GFZ dient der Kontrolle der städtebaulichen Entwicklung und verhindert eine übermäßige Bebauung.
Berücksichtigung in der Planung:
- Architektonische Gestaltung: Architekten müssen die gegebenen GRZ- und GFZ-Werte in ihre Entwürfe einbeziehen, um die Flächen optimal zu nutzen.
- Grundstücksausnutzung: Die GRZ und GFZ beeinflussen die Entscheidung darüber, wie viel Raum für Gebäude und Freiflächen auf dem Grundstück reserviert werden kann.
- Genehmigungsverfahren: Bauanträge müssen die Einhaltung der vorgegebenen GRZ- und GFZ-Werte nachweisen, um genehmigt zu werden.