Pool

Ein Pool im eigenen Garten ist für viele ein Traum von einer erfrischenden Oase im Sommer. Bevor jedoch der Spaten in die Erde geht, sind einige baurechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Genehmigungspflicht.

Genehmigungspflicht für Pools:

In Deutschland unterliegen Pools, je nach Größe, Tiefe und Art, unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Genehmigungspflicht. Grundsätzlich kann man zwischen folgenden Typen von Pools unterscheiden:

  1. Kleinpools: Kleine Pools mit geringer Tiefe und begrenztem Wasservolumen können in vielen Fällen ohne spezielle Genehmigung errichtet werden. Jedoch sollte man vor Baubeginn prüfen, ob örtliche Vorschriften eine Meldepflicht oder Einschränkungen vorsehen.
  2. Schwimmbecken: Größere Schwimmbecken, die tiefer sind und mehr Wasser aufnehmen, können in vielen Fällen eine Baugenehmigung erfordern. Die Regelungen variieren je nach Bundesland und Gemeinde.
Vorgaben und Abstände:

Beim Bau eines Pools müssen oft bestimmte Abstandsregelungen zu Grundstücksgrenzen und Nachbargebäuden eingehalten werden, um die Privatsphäre der Nachbarn zu schützen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Nicht nur die Genehmigungspflicht ist zu beachten, sondern auch Sicherheitsvorkehrungen. Schwimmbecken müssen in vielen Fällen durch bauliche Maßnahmen, wie Zäune oder Abdeckungen, gegen unbefugten Zugang gesichert werden, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben.

Nach oben scrollen