Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die KW Plan GmbH, Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz, eingetragen bei dem Amtsgericht Koblenz unter der Registernummer HRB 26652 (im Folgenden „Bauantrag24“ oder „wir“ genannt), ist Betreiberin der unter www.bauantrag24.net abrufbaren Internetseite/Online-Fragebogen. Auf der Internetseite können Auftraggeber und Auftraggeberinnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) Daten zu Angaben zu Ihrem Vorhaben hinterlegen und ein Angebot zu Planungsleistungen, Statik, Wärmeschutz usw. anfordern. Zusätzlich zu den Planungsleistungen hat der Auftraggeber die Möglichkeit Angebote für verschiedenen Bauleistungen oder Dienstleistungen zu erhalten.

1Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber, sowohl für die Nutzung der Internetseite als auch für die abgeschlossenen Verträge.

1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vermittlungen zwischen Auftraggebern und Ausführungspartnern.

1.3. Im Falle der Beauftragung von Bauantrag24 zur Durchführung der einzelnen Planungs- oder Dienstleistungen wird diese AGB in Papierform in Dateiform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung jederzeit unter www.bauantrag24.net/AGB abruf- und ausdruckbar.

1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne schriftliche Zustimmung nicht akzeptiert.

1.5. Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.6. In den AGB werden Fachbegriffe aus dem Baubereich verwendet. Diese werden wie folgt definiert:

  • Grundriss: Ein Grundriss ist eine zeichnerische Darstellung des Grundrisses eines Gebäudes oder Raums, die die Lage und Größe von Wänden, Türen, Fenstern und anderen Elementen zeigt.
  • Entwässerungsschema: Ein Entwässerungsschema ist eine schematische Darstellung der Entwässerungsanlagen eines Gebäudes, einschließlich der Rohrleitungen, Anschlüsse und Entwässerungspunkte.
  • Vollgeschossnachweis: Der Vollgeschossnachweis ist ein Nachweis, der den Bebauungsplananforderungen genügt und bestätigt, dass ein Gebäude eine bestimmte Anzahl an Vollgeschossen hat.
  • Abstandsflächen: Abstandsflächen sind bestimmte Flächen um ein Gebäude herum, die freigehalten werden müssen, um die Belichtung, Belüftung und die Brandgefahr zu gewährleisten.
  • Kubaturberechnung: Eine Kubaturberechnung ist eine Berechnung des Raumvolumens eines Gebäudes und dient der Bestimmung der Gebäudevolumetrie.
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen: Wohn- und Nutzflächenberechnungen sind Berechnungen, die die Wohn- und Nutzflächen eines Gebäudes bestimmen. Dabei werden bestimmte Flächen, wie Balkone oder Dachschrägen, berücksichtigt oder auch nicht.
  • Höhenplan: Ein Höhenplan ist eine zeichnerische Darstellung, die die Höhenlage von Geländepunkten und Gebäudegrundrissen im Verhältnis zur umgebenden Umgebung zeigt.
  • Bebauungsplan: Ein Bebauungsplan ist ein Plan, der die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt und bestimmte Bauvorschriften und -beschränkungen enthält.
  • Bauvoranfrage: Eine Bauvoranfrage ist eine Anfrage an die zuständige Baubehörde, ob ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.
  • Entwässerungsgesuch: Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag auf Genehmigung der Entwässerungsanlage eines Gebäudes und beinhaltet die Planung und technischen Details der Entwässerungsanlage.
  • Deckenspiegel: Ein Deckenspiegel ist eine zeichnerische Darstellung der Decke eines Raums, einschließlich der Lage und Größe von Löchern und Aussparungen für Einbauleuchten, Lüftungsanlagen und Ähnliches.
  • Treppenschalpläne: Treppenschalpläne sind zeichnerische Darstellungen von Treppenläufen und Treppenpodesten, einschließlich der Form und Größe der einzelnen Elemente und Details zur Konstruktion.
  • Bodengutachten: Ein Bodengutachten ist eine Untersuchung des Bodens eines Grundstücks, um dessen Beschaffenheit und Tragfähigkeit zu bestimmen und um mögliche Probleme bei der Bauausführung zu identifizieren.
  • Heizlastberechnung: Eine Heizlastberechnung ist eine Berechnung des Wärmebedarfs eines Gebäudes und dient der Bestimmung der notwendigen Heizleistung und der Dimensionierung der Heizungsanlage.
  • Brandschutzkonzept: Ein Brandschutzkonzept ist ein Plan, der die Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten bei einem Brand beschreibt. Es umfasst die Vorbeugung, die Brandbekämpfung und die Evakuierung im Ernstfall.
  • Bodenplatte: Eine Bodenplatte ist ein massiver Beton- oder Stahlbetonfundament, das als tragende Unterlage für ein Gebäude dient und auch als Erdgeschossdecke genutzt werden kann.
  • Ausführungsschnitte: Ausführungsschnitte sind Zeichnungen, die zeigen, wie ein Bauteil in der tatsächlichen Ausführung aufgebaut ist, indem sie Details zu Materialien, Maßen und Konstruktionen liefern.
  • Stahlliste: Eine Stahlliste ist eine Auflistung aller Stahlbauteile, die für ein Bauwerk benötigt werden, einschließlich Größe, Form, Menge und Länge der Stahlstangen oder -profile.
  • Wärmeschutz: Der Wärmeschutz ist ein Teil des baulichen Brandschutzes, der sicherstellt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllt. Er soll den Wärmeverlust durch das Gebäude minimieren und damit Energie und Kosten sparen.
  • Solarer Rückgewinn: Solare Rückgewinnung bezieht sich auf den Prozess der Wiederverwendung von Solarenergie, die durch Sonneneinstrahlung auf das Gebäude gewonnen wird. Es kann beispielsweise durch den Einsatz von Solarthermieanlagen oder Photovoltaiksystemen zur Stromerzeugung erfolgen, um den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
  • BauGB: Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz im deutschen Baurecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die räumliche Planung und die Bebauung von Grundstücken festlegt. Es regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Anforderungen an die Bauleitplanung.
2. Angebotserstellung
 
2.1. Für eine Angebotsanforderung durch den Auftraggeber gelten die folgenden Bedingungen:
2.1.1 Angabe von Namen, Adresse, PLZ und Ort.
2.1.2 Angabe einer Telefonnummer für ev. Rückfragen
2.1.3 Angabe Bauort/Bundesland
2.1.4 Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
 
2.2. Vollständigkeit des Angebotes
2.2.1 Das/die Angebote beruhen auf Angaben des Auftraggebers.
2.2.2 Das/die Angebote sind unverbindlich
2.2.3 Zur Vervollständigung der Angebote werden Detaillierungen in einem Telefontermin aufgenommen und den Angeboten hinzugefügt.
 
2.3. Für alle Leistungen gilt eine Preisbindung von 12 Monaten ab Beauftragung.
 
3. Leistungen
 
3.1. Bei unseren Leistungen gehen die Vertragsparteien immer von den vom Auftraggeber übermittelten Grundlagen aus. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Positionen des individuellen Angebots.
 
3.2. Sollten nach Auftragserteilung zusätzliche Leistungen gefordert oder benötigt werden, sind diese Leistungen kostenpflichtig. Entsprechende Nachtragsangebote werden vor Ausführung erstellt.
 
3.3. Zusätzliche Entwürfe sind kostenpflichtig und müssen mit der Sales-Abteilung im Vorfeld abgestimmt werden.
 
3.4. Änderungswünsche des Auftraggebers, die über ein zumutbares Maß hinausgehen oder den Kern der ursprünglichen Bauabsicht verändern, sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Bauantrag24 weist vorab darauf hin, wenn zusätzliche Kosten entstehen.
 
3.5. Sofern im Rahmen der Auftragsbestätigung mit dem Auftraggeber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, beinhalten die angebotenen Leistungen in der Planung den folgenden festgelegten Freigabeprozess. Jegliche zusätzlichen Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Umfang hinausgehen, werden als Mehraufwand betrachtet und sind kostenpflichtig. Die Planung entfolgt nach folgendem Ablaufschema:
  • 1.: Es findet ein Erstgespräch zwischen dem zuständigen Planer von Bauantrag24 und dem Auftraggeber statt, in welchem alle Themen besprochen werden, die für die Genehmigungsplanung des Hauses relevant sind.
  • 2.: Der Planer startet die Planung und sendet dem Auftraggeber den ersten Entwurf zu. Folgende Änderungswünsche sind anschließend durch den Auftraggeber möglich: Hausgröße, Raumgrößen, Lage auf dem Grundstück, Balkon, Anzahl & Größe von Fenster & Türen.
  • 3.: Der Planer arbeitet die Änderungswünsche ein und sendet dem Auftraggeber erneut die Planung zu. Folgende Änderungswünsche sind anschließend noch möglich: Fenster- und Fassadenaufteilung sowie Dachüberstände.
  • 4.: Der Auftraggeber gibt die Planung frei und erhält anschließend alle Unterlagen zur Unterschrift.
  • Leistungswiederholungen sind kostenpflichtig.
3.6. Der Versand der abschließenden Unterlagen an den Auftraggeber und das Bauamt erfolgt erst, wenn die Rechnung für die erbrachten Leistungen vollständig beglichen wurde, sofern in der Auftragsbestätigung mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
 
3.7. Für die Bauantragserstellung sind die folgenden Unterlagen durch den Auftraggeber bereitzustellen:
  • Höhenplan des Grundstücks bezogen auf NHN (Vermesser)
  • Lageplan als PDF und DWG-Datei (Vermesser)
  • Namen und Adressen der Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke
  • Eigentümer-Nachweise des eigenen und der Nachbargrundstücke (Katasteramt oder Vermesser)
  • Lageplan durch den Vermesser mit Einzeichnung des neuen Gebäudes
  • Bebauungsplan (falls es für dieses Baugebiet einen B-Plan gibt) – 1. Textlicher Teil, 2. Zeichnerischer Teil
3.8. Sonderleistungen zum Bauantrag (kostenpflichtig)
  • Entwässerungsgesuch
  • Sonderanforderungen durch das Bauamt (z.B. Straßenabwicklung)
  • Bauvoranfrage
  • Betriebsbeschreibungen (gewerbliche Bauten)
  • Sonderanforderungen ab Gebäudeklasse 4
  • Sonderplanungen für behindertengerechtes Bauen
  • Beantragung Lageplan, sofern die Besorgung des Plans über Bauantrag24 erfolgt
  • Beantragung Kanalplan, sofern die Besorgung des Plans über Bauantrag24 erfolgt
3.9. Sonderleistungen werden immer im Vorfeld angezeigt und mit einer Kostenschätzung (Anzahl der Arbeitsstunden) oder als Pauschale angeboten. Die Arbeitsstunde wird mit 150,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. (derzeit 19%) berechnet. Die obige Auflistung zu den kostenpflichtigen Sonderleistungen ist nicht abschließend.
 
3.10. Umsetzung durch externe Dienstleister
  • Bauantrag24 kann für die Umsetzung der einzelnen Planungsschritte externe Dienstleister einsetzen.
  • Die Haftung der Dienstleister erfolgt durch diese Sonderfachleute gegenüber dem Auftraggeber direkt.
  • Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über Bauantrag24 durch entsprechende Rechnungslegung.
3.11. Sonderfälle
3.11.1 Bauvorhaben die sich nach einer Bebaubarkeit nach §34 BauGB richten, haftet Bauantrag24 nicht für deren Genehmigungsfähigkeit. Bauantrag24 versucht bei Beginn der Planung bestmöglich abzuschätzen, ob eine Genehmigung Erfolgsaussichten hat oder nicht. Bauantrag24 haftet grundsätzlich nicht, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht verletzt, oder wenn unvorhersehbare Auflagen der Behörden der Durchführung entgegenstehen.
3.11.2 Sollte im Antragsverfahren eine Änderung oder Anpassung notwendig werden, um eine Genehmigung zu erreichen, so wird diese gesondert berechnet und ist nicht im Angebot enthalten.
3.11.3 Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber explizit einen bestimmten Antrag wünscht, bei welchem abzusehen ist, dass die Genehmigungsfähigkeit unsicher ist. Bei Bauvorhaben, welche sich nach Bebauungsplänen richten müssen, gilt bei Abweichungen, oder Ausnahmen der Grundsatz, dass die Genehmigung selbiger nicht garantiert werden kann und dem jeweiligen Bauamt obliegt. Sollten hierbei zur Erreichung einer Baugenehmigung Nacharbeiten oder Änderungen notwendig werden sind diese ebenfalls kostenpflichtig.
3.11.4 Übernimmt Bauantrag24 die Planung eines externen Architekten über den Auftraggeber, z.B. für die Erstellung von Werkplanungen o.ä. dann haftet Bauantrag24 nicht für deren Richtigkeit. Sollten daraus in der weiteren Planung nicht unerhebliche Mehrleistungen zur Berichtigung der Planung entstehen so behält sich Bauantrag24 das Recht zur entsprechenden Zusatzvergütung vor.

4. Pflichten des Auftraggebers
 
4.1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Daten korrekt sind und der Wahrheit entsprechen. Die Angebote auf diesen Daten beruhen. Unsachgemäße Angaben können zu Mehrkosten und erheblichen Verzögerungen im Ablauf führen.
 
4.2. Der Auftraggeber hat die durch Bauantrag24 geforderten Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
 
4.3. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung zu Mitwirkung an dem Projekt. Bauantrag24 wird im Laufe des Gestaltungsprozesses dem Auftraggeber verschiede Checklisten und Aufforderungen zu Beurteilungen, Änderungswünschen und Freigaben der erstellten Arbeiten, entsprechende Mails zusenden. Die schnelle Bearbeitung und Beantwortung der Mails ist eine Voraussetzung zu einer fristgerechten Fertigstellung.
 
5. Bewertungen
 
5.1. Auftraggeber können Bewertungen über die Leistungen und Arbeiten von Bauantrag24 oder deren Erfüllungsgehilfen abgeben.
 
5.2. Diese Bewertungen sind sachlich mit der gebotenen Fairness zu verfassen. Beleidigende, schmähende und strafrechtlich relevante bzw. sonstige rechtwidrige Inhalte sind zu unterlassen.
 
5.3. Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfachbewertungen sind nicht gestattet.
 
5.4. Bewertungen stellen immer die Äußerungen des Auftraggebers dar. Dies sind keine Äußerungen von Bauantrag24 und werden von Bauantrag24 nicht zu eigen gemacht. Bauantrag24 übernimmt keine Verantwortung für sie.
 
5.5. Der Auftraggeber räumt Bauantrag24 mit Absenden oder Einstellen von Bewertungen unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Bauantrag24 ist berechtigt, frei über die Bewertungen zu verfügen und sie insbesondere für weitere Bewertungsdienste zu verarbeiten und zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte und für Veröffentlichungen sind durch
den Auftraggeber erlaubt.
 
6. Zahlungen
 
6.1. Die Höhe und Fälligkeit der Rechnung-/Rechnungen wird in der Auftragsbestätigung dargestellt. Die Übermittlung der Rechnung kann per Post oder Mail erfolgen.
 
6.2. Rechnungen sind generell immer erst nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu stellen.
 
6.3. Teilrechnungen sind nur im Fall von außergewöhnlichen Verzögerungen möglich, die auf dem Verhalten des Auftraggebers beruhen, oder welche eine Unterbrechung der Arbeiten für die Leistung von mehr als 2 Wochen nach sich ziehen. Dazu zählen fehlendes Bereitstellen von benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber, mangelnde Mitwirkung bei der Planung, das Ausbleiben von benötigten Antworten, welche für die weitere Bearbeitung notwendig sind, das Nicht-beantworten von E-Mails, oder weitere der vorgenannten ähnliche Verhaltensweisen, die eine Verzögerung der Bearbeitung hervorrufen.
 
6.4. Das Abrechnen von Teilrechnungen erfolgt nach folgendem Schema:
6.4.1 Vor Beginn der Auftragsbearbeitung 15 % der jeweiligen Auftragsposition
6.4.2 Nach Beginn der Auftragsbearbeitung 50 % der jeweiligen Auftragsposition
6.4.3 Nach Fertigstellung der Auftragsbearbeitung 100 % der jeweiligen Auftragsposition
Die Abrechnung beruht immer aufgrund der aktuell in Bearbeitung befindlichen Auftragsposition. Wegen der engen Verknüpfung zwischen Entwurfsplanung und Bauantragsplanung werden diese Auftragspositionen als ein Planungsbereich angesehen und entsprechend in der Abrechnung kombiniert.
 
6.5. Bei Überfälligkeit der Rechnung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
 
6.6. Sofern sich im Rahmen der Planung und/oder Umsetzung des Bauvorhabens herausstellen sollte, dass der Leistungsumfang nicht dem kalkulierten Angebot/Auftragsbestätigung entspricht und diese Leistung nicht unwesentlich übersteigt, oder der Auftraggeber weitere Sonderwünsche in die Planung aufnehmen möchte, hat Bauantrag24 das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Auftraggeber ein angemessene Nachvergütung zu verlangen. Selbiges gilt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten noch weitere Änderungswünsche verlangt.
 
6.7. Um ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis bieten zu können arbeitet Bauantrag24 nach einem standardisierten Planungsverfahren. Hierbei wird der Auftraggeber im Laufe der Planung an verschiedenen Stellen um Entscheidungen gebeten, auf welcher nachfolgend die weitere Planung aufbaut. Einmal getroffene Entscheidungen gelten hier als endgültig, da diese den weiteren Planungsablauf beeinflussen. Sollten im Planungsprozess vom Auftraggeber getroffene Entscheidungen revidiert werden, welche einen zusätzlichen Planungs- und Arbeitsaufwand für Bauantrag24 darstellen, ist Bauantrag24 berechtigt eine angemessene Nachvergütung zu verlangen.
 
6.8. Für beauftragte Leistungen gilt eine Abnahmepflicht, sofern berechtigte Sachmängel nicht entgegenstehen.
 
6.9. Sollte durch Wegfall der Auftragsgrundlage eine Abnahme der beauftragten Leistungen nicht mehr notwendig sein, behält sich Bauantrag24 das Recht vor die entfallenen Leistungen mit 50% der Auftragssumme abzurechnen.
 
6.10. Bauantrag24 unterliegt einer Preisbindung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Auftragserteilung. Preiserhöhungen, die nicht auf das Verschulden von Bauantrag24 zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
 
6.11. Ein Verweigern der Mitwirkung des Auftraggebers an der Leistungserbringung führt dazu, dass Bauantrag24 bereits vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen darf.
 
7. Unterzeichnung der Unterlagen per digitaler Signatur
 
7.1. Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung der Unterlagen die fertigen Baupläne, Formulare und Berechnungen per Mail zugesandt.
 
7.2. Die Unterlagen sind elektronisch in den vorbereiteten Feldern zu unterschreiben.
 
7.3. Die Signatursoftware verifiziert die Unterschriften und diese erhalten durch diesen Vorgang die Rechtskräftigkeit.
 
7.4. Der Auftraggeber sendet die Unterlagen an Bauantrag24 zurück.
 
7.5. Bauantrag24 druckt die Unterlagen mit der verifizierten Unterschrift aus, unterschreibt durch einen vorlageberechtigten Architekten die Unterlagen.
 
7.6. Die Unterlagen werden nach Eingang der Rechnungssumme an das zuständige Bauamt weitergeleitet.
7.7. Der Auftraggeber erhält ebenfalls ein Original-exemplar per Post oder Paketdienst zugestellt.
 
8. Kündigung
 
8.1. Bauantrag24 hat das Recht bei einer Kündigung, die folgenden Entschädigungen einzufordern:
8.1.1 Vor Beginn der Auftragsbearbeitung 15 % der jeweiligen Auftragsposition*
8.1.2 Nach Beginn der Auftragsbearbeitung mind. 50 % der jeweiligen Auftragsposition oder bei höherem Bearbeitungsstand entsprechend des Leistungsstands 
8.1.3 Nach Fertigstellung der Auftragsbearbeitung 100% der entsprechenden Auftragsposition
*Bei Verbraucherverträgen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Im Falle einer Kündigung gehen wir stets vom aktuellen Bearbeitungsstand aus und berechnen für alle nachfolgenden Positionen, deren Bearbeitung noch nicht begonnen hat, da sie von den vorherigen Positionen abhängig ist, 15% des entsprechenden Auftragsvolumens.
 
8.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
 
8.3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 
8.4. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.
 
9. Haftung
 
9.1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bauantrag24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
 
9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bauantrag24 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
9.3. Bauantrag24 haftet nicht für die Bewilligung einer Baugenehmigung. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Haftung wird insgesamt auf den Auftragswert beschränkt. Bauantrag24 haftet grundsätzlich nicht, wenn der Auftraggeber auf eine Leistungserbringung oder
Umsetzung besteht, die sich gegen die Empfehlung von Bauantrag24 richtet oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Bauantrag24 erbringt grundsätzlich keine Rechts- oder Steuerberatung.
 
9.4. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bauantrag24, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
 
9.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Bauantrag24 den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Bauantrag24 und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 
10. Gewährleistung
 
10.1. Bauantrag24 haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Bauantrag24 gelieferte Sachen 12 Monate.
 
10.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Auftraggebers Mängel Bauantrag24 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Bauantrag24 bereit zu halten.
 
10.3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Insbesondere kann es nach Erneuerungen im Sortiment der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern die Veränderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
 
11. Eigentumsvorbehalt
 
11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren und Inhalte im Eigentum von Bauantrag24.
 
11.2. Bauantrag24 behält sich gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware / dem Inhalt vor.
 
11.3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, sofern er Unternehmer ist und eine schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 vorliegt. Alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber in Höhe des vollständigen Rechnungswertes vorzeitig an Bauantrag24 ab. Die Verarbeitung der Ware hat auf die Wirksamkeit der Abtretung keinen Einfluss. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, ohne dass die Befugnis von Bauantrag24 zur Einziehung der Forderungen davon berührt wird. Bauantrag24 sieht von einer Einziehung der Forderungen ab, solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und/oder der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen Bauantrag24 abschlagsfrei erfüllt, und/oder nicht in Zahlungsverzug gerät.
 
12. Geheimhaltung
 
Die Parteien sind sich bewusst, dass im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts Informationen ausgetauscht werden müssen, die als vertraulich angesehen werden müssen. Um sicherzustellen, dass diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
 
12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die er von Bauantrag24 im Zusammenhang mit dem Projekt erhält, vertraulich zu behandeln. Bauantrag24 verpflichtet sich, alle Informationen, die er vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Projekt erhält, vertraulich zu behandeln.
 
12.2. Vertrauliche Informationen dürfen nur an die Mitarbeiter weitergegeben werden, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und die ebenfalls an die Geheimhaltung gebunden sind.
 
12.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Projekts und der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien fort.
 
12.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder die von einer dritten Partei rechtmäßig erhalten wurden.
 
12.5. Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen sicherzustellen.
 
12.6. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur für den Zweck zu verwenden, für den sie mitgeteilt wurden.
 
12.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugriff auf die vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter zu beschränken, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden. Bauantrag24 verpflichtet sich, den Zugriff auf die vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter zu beschränken, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden.
 
13. Urheberrechte
 
13.1. Bauantrag24 ist Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellten Materialien.
 
13.2. Bauantrag24 gewährt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Materialien.
 
13.3. Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung der Materialien für den im Auftrag definierten Zweck.
 
13.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 an Dritte weiterzugeben.
 
13.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 zu bearbeiten oder zu verändern.
 
13.6. Soweit der Auftraggeber die Materialien an Dritte weitergibt, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass diese die Nutzungsbedingungen einhalten.
 
13.7. Bauantrag24 behält sich sämtliche sonstigen Nutzungsrechte an den Materialien vor.
 
13.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren.
 
13.9. Die Gewährung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung an Bauantrag24.
 
14. Datenschutz
 
14.1. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Bauantrag24, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
 
14.2. Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt Bauantrag24 von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
 
14.3. Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
 
  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
14.13. Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an Bauantrag24 oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
 
14.14. Bauantrag24 versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
 
14.15. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen unter: https://www.bauantrag24.net/datenschutzerklaerung/
 
15. Referenzen
 
15.1. Bauantrag24 ist berechtigt den Auftraggeber und das Bauprojekt als Referenz auf der Webseite, in Social Media und Printmedien anzugeben, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
 
15.2. Kundenfeedback darf von allen Auftraggebern veröffentlicht werden, wobei keine personenbezogenen Daten angegeben werden.
 
16. Alternative Streitbeilegungen
 
16.1. Bauantrag24 nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren teil und hierzu nicht verpflichtet.
 
16.2. Die Europäische Kommission stelle eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Bauantrag24 ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehme und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
 
17. Schlussbestimmungen
 
17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Bauantrag24 behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen vorangekündigt. Widerspricht der Auftraggeber binnen dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Wird den AGB fristgerecht widersprochen, so wird der Vertrag entweder zu den alten AGB fortgeführt oder Bauantrag24 macht von einem außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch, sofern die
Voraussetzungen dafür vorliegen.
 
17.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
 
17.3. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
 
17.4. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von Bauantrag24 in Koblenz (Rheinland-Pfalz).
 

Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
 
Schließen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der KW Plan GmbH, Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz support@bauantrag24.net; Tel.: +49 (0) 261 287 36 168 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die KW Plan GmbH Ihnen alle Zahlungen, die die KW Plan GmbH von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der KW Plan GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KW Plan GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der KW Plan GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der KW Plan GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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