Die KW Plan GmbH, Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz, eingetragen bei dem Amtsgericht Koblenz unter der Registernummer HRB 26652 (im Folgenden „Bauantrag24“ oder „wir“ genannt), ist Betreiberin der unter www.bauantrag24.net abrufbaren Internetseite/Online-Fragebogen. Auf der Internetseite können Auftraggeber und Auftraggeberinnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) Daten zu Angaben zu Ihrem Vorhaben hinterlegen und ein Angebot zu Planungsleistungen, Statik, Wärmeschutz usw. anfordern. Zusätzlich zu den Planungsleistungen hat der Auftraggeber die Möglichkeit Angebote für verschiedenen Bauleistungen oder Dienstleistungen zu erhalten.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Bauantrag24 und dem Auftraggeber, sowohl für die Nutzung der Internetseite als auch für die abgeschlossenen Verträge.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vermittlungen zwischen Auftraggebern und Ausführungspartnern.
1.3. Im Falle der Beauftragung von Bauantrag24 zur Durchführung der einzelnen Planungs- oder Dienstleistungen wird diese AGB in Papierform in Dateiform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung jederzeit unter www.bauantrag24.net/AGB abruf- und ausdruckbar.
1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne schriftliche Zustimmung nicht akzeptiert.
1.5. Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6. In den AGB werden Fachbegriffe aus dem Baubereich verwendet. Diese werden wie folgt definiert:
- Grundriss: Ein Grundriss ist eine zeichnerische Darstellung des Grundrisses eines Gebäudes oder Raums, die die Lage und Größe von Wänden, Türen, Fenstern und anderen Elementen zeigt.
- Entwässerungsschema: Ein Entwässerungsschema ist eine schematische Darstellung der Entwässerungsanlagen eines Gebäudes, einschließlich der Rohrleitungen, Anschlüsse und Entwässerungspunkte.
- Vollgeschossnachweis: Der Vollgeschossnachweis ist ein Nachweis, der den Bebauungsplananforderungen genügt und bestätigt, dass ein Gebäude eine bestimmte Anzahl an Vollgeschossen hat.
- Abstandsflächen: Abstandsflächen sind bestimmte Flächen um ein Gebäude herum, die freigehalten werden müssen, um die Belichtung, Belüftung und die Brandgefahr zu gewährleisten.
- Kubaturberechnung: Eine Kubaturberechnung ist eine Berechnung des Raumvolumens eines Gebäudes und dient der Bestimmung der Gebäudevolumetrie.
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen: Wohn- und Nutzflächenberechnungen sind Berechnungen, die die Wohn- und Nutzflächen eines Gebäudes bestimmen. Dabei werden bestimmte Flächen, wie Balkone oder Dachschrägen, berücksichtigt oder auch nicht.
- Höhenplan: Ein Höhenplan ist eine zeichnerische Darstellung, die die Höhenlage von Geländepunkten und Gebäudegrundrissen im Verhältnis zur umgebenden Umgebung zeigt.
- Bebauungsplan: Ein Bebauungsplan ist ein Plan, der die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt und bestimmte Bauvorschriften und -beschränkungen enthält.
- Bauvoranfrage: Eine Bauvoranfrage ist eine Anfrage an die zuständige Baubehörde, ob ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigungsfähig ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.
- Entwässerungsgesuch: Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag auf Genehmigung der Entwässerungsanlage eines Gebäudes und beinhaltet die Planung und technischen Details der Entwässerungsanlage.
- Deckenspiegel: Ein Deckenspiegel ist eine zeichnerische Darstellung der Decke eines Raums, einschließlich der Lage und Größe von Löchern und Aussparungen für Einbauleuchten, Lüftungsanlagen und Ähnliches.
- Treppenschalpläne: Treppenschalpläne sind zeichnerische Darstellungen von Treppenläufen und Treppenpodesten, einschließlich der Form und Größe der einzelnen Elemente und Details zur Konstruktion.
- Bodengutachten: Ein Bodengutachten ist eine Untersuchung des Bodens eines Grundstücks, um dessen Beschaffenheit und Tragfähigkeit zu bestimmen und um mögliche Probleme bei der Bauausführung zu identifizieren.
- Heizlastberechnung: Eine Heizlastberechnung ist eine Berechnung des Wärmebedarfs eines Gebäudes und dient der Bestimmung der notwendigen Heizleistung und der Dimensionierung der Heizungsanlage.
- Brandschutzkonzept: Ein Brandschutzkonzept ist ein Plan, der die Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten bei einem Brand beschreibt. Es umfasst die Vorbeugung, die Brandbekämpfung und die Evakuierung im Ernstfall.
- Bodenplatte: Eine Bodenplatte ist ein massiver Beton- oder Stahlbetonfundament, das als tragende Unterlage für ein Gebäude dient und auch als Erdgeschossdecke genutzt werden kann.
- Ausführungsschnitte: Ausführungsschnitte sind Zeichnungen, die zeigen, wie ein Bauteil in der tatsächlichen Ausführung aufgebaut ist, indem sie Details zu Materialien, Maßen und Konstruktionen liefern.
- Stahlliste: Eine Stahlliste ist eine Auflistung aller Stahlbauteile, die für ein Bauwerk benötigt werden, einschließlich Größe, Form, Menge und Länge der Stahlstangen oder -profile.
- Wärmeschutz: Der Wärmeschutz ist ein Teil des baulichen Brandschutzes, der sicherstellt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllt. Er soll den Wärmeverlust durch das Gebäude minimieren und damit Energie und Kosten sparen.
- Solarer Rückgewinn: Solare Rückgewinnung bezieht sich auf den Prozess der Wiederverwendung von Solarenergie, die durch Sonneneinstrahlung auf das Gebäude gewonnen wird. Es kann beispielsweise durch den Einsatz von Solarthermieanlagen oder Photovoltaiksystemen zur Stromerzeugung erfolgen, um den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
- BauGB: Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz im deutschen Baurecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die räumliche Planung und die Bebauung von Grundstücken festlegt. Es regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Anforderungen an die Bauleitplanung.
- 1. Erstgespräch: Vor Beginn der Planung findet ein Gespräch zwischen dem zuständigen Planer und dem Auftraggeber statt, in dem alle für die Genehmigungsplanung relevanten Punkte abgestimmt werden.
- Entwurfsplanung: a) Erstellung eines Vorentwurfs mit grober Gebäude- und Grundstücksplanung; Übersendung zur ersten Prüfung durch den Auftraggeber. b) Überarbeitung gemäß Rückmeldung; Detaillierung des Grundrisses und ggf. Anpassung der Lage; erneute Übersendung zur zweiten Prüfung. c) Letzte Anpassungen, insbesondere Fenster- und Fassadenaufteilung; Übersendung zur finalen Freigabe durch den Auftraggeber.
Bauantragsplanung: a) Erstellung der genehmigungsfähigen Bauunterlagen einschließlich aller erforderlichen Nachweise und Formulare gemäß Bauordnung. b) Übersendung an den Auftraggeber zur Unterschrift; anschließende Einreichung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt.
Leistungswiederholungen sind kostenpflichtig.
- Höhenplan des Grundstücks bezogen auf NHN (Vermesser)
- Lageplan als PDF und DWG-Datei (Vermesser)
- Namen und Adressen der Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke
- Eigentümer-Nachweise des eigenen und der Nachbargrundstücke (Katasteramt oder Vermesser)
- Lageplan durch den Vermesser mit Einzeichnung des neuen Gebäudes
- Bebauungsplan (falls es für dieses Baugebiet einen B-Plan gibt) – 1. Textlicher Teil, 2. Zeichnerischer Teil
Einzelne zur Antragstellung erforderliche Unterlagen können – sofern nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt – durch Bauantrag24 im Namen des Auftraggebers eingeholt und diesem gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Entwässerungsgesuch
- Sonderanforderungen durch das Bauamt (z.B. Straßenabwicklung)
- Bauvoranfrage
- Betriebsbeschreibungen (gewerbliche Bauten)
- Sonderanforderungen ab Gebäudeklasse 4
- Sonderplanungen für behindertengerechtes Bauen
- Beantragung Lageplan, sofern die Besorgung des Plans über Bauantrag24 erfolgt
- Beantragung Kanalplan, sofern die Besorgung des Plans über Bauantrag24 erfolgt
- Bauantrag24 kann für die Umsetzung der einzelnen Planungsschritte externe Dienstleister einsetzen.
- Die Haftung der Dienstleister erfolgt durch diese Sonderfachleute gegenüber dem Auftraggeber direkt.
- Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über Bauantrag24 durch entsprechende Rechnungslegung.
- 5 % der Nettoauftragssumme der nicht begonnenen Leistungen, sofern der Gesamtauftrag noch nicht gestartet wurde.*
- 10 % der Nettoauftragssumme der nicht begonnenen Leistungen, sofern bereits andere Teile des Auftrags bearbeitet wurden.*
- *Bei Verbraucherverträgen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
- Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
- Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21 – Widerspruchsrecht
- Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
- Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde