den Auftraggeber erlaubt.
6. Zahlungen
6.1. Die Höhe und Fälligkeit der Rechnung-/Rechnungen wird in der Auftragsbestätigung dargestellt. Die Übermittlung der Rechnung kann per Post oder Mail erfolgen.
6.2. Rechnungen sind generell immer erst nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu stellen.
6.3. Teilrechnungen sind nur im Fall von außergewöhnlichen Verzögerungen möglich, die auf dem Verhalten des Auftraggebers beruhen, oder welche eine Unterbrechung der Arbeiten für die Leistung von mehr als 2 Wochen nach sich ziehen. Dazu zählen fehlendes Bereitstellen von benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber, mangelnde Mitwirkung bei der Planung, das Ausbleiben von benötigten Antworten, welche für die weitere Bearbeitung notwendig sind, das Nicht-beantworten von E-Mails, oder weitere der vorgenannten ähnliche Verhaltensweisen, die eine Verzögerung der Bearbeitung hervorrufen.
6.4. Das Abrechnen von Teilrechnungen erfolgt nach folgendem Schema:
6.4.1 Vor Beginn der Auftragsbearbeitung 15 % der jeweiligen Auftragsposition
6.4.2 Nach Beginn der Auftragsbearbeitung 50 % der jeweiligen Auftragsposition
6.4.3 Nach Fertigstellung der Auftragsbearbeitung 100 % der jeweiligen Auftragsposition
Die Abrechnung beruht immer aufgrund der aktuell in Bearbeitung befindlichen Auftragsposition. Wegen der engen Verknüpfung zwischen Entwurfsplanung und Bauantragsplanung werden diese Auftragspositionen als ein Planungsbereich angesehen und entsprechend in der Abrechnung kombiniert.
6.5. Bei Überfälligkeit der Rechnung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
6.6. Sofern sich im Rahmen der Planung und/oder Umsetzung des Bauvorhabens herausstellen sollte, dass der Leistungsumfang nicht dem kalkulierten Angebot/Auftragsbestätigung entspricht und diese Leistung nicht unwesentlich übersteigt, oder der Auftraggeber weitere Sonderwünsche in die Planung aufnehmen möchte, hat Bauantrag24 das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Auftraggeber ein angemessene Nachvergütung zu verlangen. Selbiges gilt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten noch weitere Änderungswünsche verlangt.
6.7. Um ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis bieten zu können arbeitet Bauantrag24 nach einem standardisierten Planungsverfahren. Hierbei wird der Auftraggeber im Laufe der Planung an verschiedenen Stellen um Entscheidungen gebeten, auf welcher nachfolgend die weitere Planung aufbaut. Einmal getroffene Entscheidungen gelten hier als endgültig, da diese den weiteren Planungsablauf beeinflussen. Sollten im Planungsprozess vom Auftraggeber getroffene Entscheidungen revidiert werden, welche einen zusätzlichen Planungs- und Arbeitsaufwand für Bauantrag24 darstellen, ist Bauantrag24 berechtigt eine angemessene Nachvergütung zu verlangen.
6.8. Für beauftragte Leistungen gilt eine Abnahmepflicht, sofern berechtigte Sachmängel nicht entgegenstehen.
6.9. Sollte durch Wegfall der Auftragsgrundlage eine Abnahme der beauftragten Leistungen nicht mehr notwendig sein, behält sich Bauantrag24 das Recht vor die entfallenen Leistungen mit 50% der Auftragssumme abzurechnen.
6.10. Bauantrag24 unterliegt einer Preisbindung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Auftragserteilung. Preiserhöhungen, die nicht auf das Verschulden von Bauantrag24 zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
6.11. Ein Verweigern der Mitwirkung des Auftraggebers an der Leistungserbringung führt dazu, dass Bauantrag24 bereits vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen darf.
7. Unterzeichnung der Unterlagen per digitaler Signatur
7.1. Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung der Unterlagen die fertigen Baupläne, Formulare und Berechnungen per Mail zugesandt.
7.2. Die Unterlagen sind elektronisch in den vorbereiteten Feldern zu unterschreiben.
7.3. Die Signatursoftware verifiziert die Unterschriften und diese erhalten durch diesen Vorgang die Rechtskräftigkeit.
7.4. Der Auftraggeber sendet die Unterlagen an Bauantrag24 zurück.
7.5. Bauantrag24 druckt die Unterlagen mit der verifizierten Unterschrift aus, unterschreibt durch einen vorlageberechtigten Architekten die Unterlagen.
7.6. Die Unterlagen werden nach Eingang der Rechnungssumme an das zuständige Bauamt weitergeleitet.
7.7. Der Auftraggeber erhält ebenfalls ein Original-exemplar per Post oder Paketdienst zugestellt.
8. Kündigung
8.1. Bauantrag24 hat das Recht bei einer Kündigung, die folgenden Entschädigungen einzufordern:
8.1.1 Vor Beginn der Auftragsbearbeitung 15 % der jeweiligen Auftragsposition*
8.1.2 Nach Beginn der Auftragsbearbeitung mind. 50 % der jeweiligen Auftragsposition oder bei höherem Bearbeitungsstand entsprechend des Leistungsstands
8.1.3 Nach Fertigstellung der Auftragsbearbeitung 100% der entsprechenden Auftragsposition
*Bei Verbraucherverträgen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Im Falle einer Kündigung gehen wir stets vom aktuellen Bearbeitungsstand aus und berechnen für alle nachfolgenden Positionen, deren Bearbeitung noch nicht begonnen hat, da sie von den vorherigen Positionen abhängig ist, 15% des entsprechenden Auftragsvolumens.
8.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
8.3. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.
9. Haftung
9.1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bauantrag24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bauantrag24 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3. Bauantrag24 haftet nicht für die Bewilligung einer Baugenehmigung. Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Haftung wird insgesamt auf den Auftragswert beschränkt. Bauantrag24 haftet grundsätzlich nicht, wenn der Auftraggeber auf eine Leistungserbringung oder
Umsetzung besteht, die sich gegen die Empfehlung von Bauantrag24 richtet oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Bauantrag24 erbringt grundsätzlich keine Rechts- oder Steuerberatung.
9.4. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bauantrag24, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Bauantrag24 den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Bauantrag24 und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Gewährleistung
10.1. Bauantrag24 haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Bauantrag24 gelieferte Sachen 12 Monate.
10.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Auftraggebers Mängel Bauantrag24 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Bauantrag24 bereit zu halten.
10.3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Insbesondere kann es nach Erneuerungen im Sortiment der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern die Veränderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren und Inhalte im Eigentum von Bauantrag24.
11.2. Bauantrag24 behält sich gegenüber Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware / dem Inhalt vor.
11.3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, sofern er Unternehmer ist und eine schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 vorliegt. Alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber in Höhe des vollständigen Rechnungswertes vorzeitig an Bauantrag24 ab. Die Verarbeitung der Ware hat auf die Wirksamkeit der Abtretung keinen Einfluss. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, ohne dass die Befugnis von Bauantrag24 zur Einziehung der Forderungen davon berührt wird. Bauantrag24 sieht von einer Einziehung der Forderungen ab, solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, und/oder der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen Bauantrag24 abschlagsfrei erfüllt, und/oder nicht in Zahlungsverzug gerät.
12. Geheimhaltung
Die Parteien sind sich bewusst, dass im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts Informationen ausgetauscht werden müssen, die als vertraulich angesehen werden müssen. Um sicherzustellen, dass diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die er von Bauantrag24 im Zusammenhang mit dem Projekt erhält, vertraulich zu behandeln. Bauantrag24 verpflichtet sich, alle Informationen, die er vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Projekt erhält, vertraulich zu behandeln.
12.2. Vertrauliche Informationen dürfen nur an die Mitarbeiter weitergegeben werden, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und die ebenfalls an die Geheimhaltung gebunden sind.
12.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Projekts und der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien fort.
12.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder die von einer dritten Partei rechtmäßig erhalten wurden.
12.5. Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen sicherzustellen.
12.6. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur für den Zweck zu verwenden, für den sie mitgeteilt wurden.
12.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugriff auf die vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter zu beschränken, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden. Bauantrag24 verpflichtet sich, den Zugriff auf die vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter zu beschränken, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden.
13. Urheberrechte
13.1. Bauantrag24 ist Urheber sämtlicher im Rahmen des Auftrags erstellten Materialien.
13.2. Bauantrag24 gewährt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Materialien.
13.3. Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung der Materialien für den im Auftrag definierten Zweck.
13.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 an Dritte weiterzugeben.
13.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien ohne schriftliche Zustimmung von Bauantrag24 zu bearbeiten oder zu verändern.
13.6. Soweit der Auftraggeber die Materialien an Dritte weitergibt, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass diese die Nutzungsbedingungen einhalten.
13.7. Bauantrag24 behält sich sämtliche sonstigen Nutzungsrechte an den Materialien vor.
13.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Materialien zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren.
13.9. Die Gewährung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung an Bauantrag24.
14. Datenschutz
14.1. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Bauantrag24, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
14.2. Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt Bauantrag24 von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
14.3. Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
- Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
- Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21 – Widerspruchsrecht
- Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
- Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
14.13. Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an Bauantrag24 oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
14.14. Bauantrag24 versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
15. Referenzen
15.1. Bauantrag24 ist berechtigt den Auftraggeber und das Bauprojekt als Referenz auf der Webseite, in Social Media und Printmedien anzugeben, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
15.2. Kundenfeedback darf von allen Auftraggebern veröffentlicht werden, wobei keine personenbezogenen Daten angegeben werden.
16. Alternative Streitbeilegungen
16.1. Bauantrag24 nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren teil und hierzu nicht verpflichtet.
16.2.
Die Europäische Kommission stelle eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Bauantrag24 ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehme und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Bauantrag24 behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen vorangekündigt. Widerspricht der Auftraggeber binnen dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Wird den AGB fristgerecht widersprochen, so wird der Vertrag entweder zu den alten AGB fortgeführt oder Bauantrag24 macht von einem außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch, sofern die
Voraussetzungen dafür vorliegen.
17.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
17.3. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
17.4. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von Bauantrag24 in Koblenz (Rheinland-Pfalz).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Schließen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der KW Plan GmbH, Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz support@bauantrag24.net; Tel.: +49 (0) 261 287 36 168 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die KW Plan GmbH Ihnen alle Zahlungen, die die KW Plan GmbH von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der KW Plan GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KW Plan GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der KW Plan GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie der KW Plan GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.